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Europa-Nachrichten - Ausgabe 2 vom 14.01.2009
Euro-Einführung in der Slowakei ist die vorerst letzte Erweiterung der Eurozone
Der Vorsitzende der FDP Auslandsgruppe erklärt hierzu: "Die Europäische Währungsunion ist eine Erfolgsgeschichte, was sich zuletzt auch in der Finanzkrise wieder gezeigt hat. Mit der Slowakei ist der Euro nun in zwischen in 16 EU-Ländern eingeführt worden. Damit ist die Vergrößerung der Eurozone aber vorerst beendet, denn weitere Länder erfüllen die Beitrittskriterien noch nicht. Die schwachen Wachstumsaussichten für dieses und das nächste Jahr werden eher verhindern, dass Beitrittskandidaten beim Abbau des Haushaltsdefizits vorankommen. Auf der anderen Seite könnte die schlechte wirtschaftliche Entwicklung ein Erfüllen des Inflationskriteriums begünstigen. Unterm Strich erwarte ich aber, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise die zügige Vergrößerung der Eurozone erschwert und dass wir in den nächsten zwei Jahren keine Erweiterung erleben werden."
Hintergrund:
In der Wirtschafts- und Währungsunion wurden 1999 die Wechselkurse festgeschrieben und der Euro als Buchgeld eingeführt. 2002 wurde dann in 12 Staaten das Euro-Bargeld eingeführt. Derzeit gibt es in der Währungsunion 16 Mitgliedstaaten. Zuletzt sind Slowenien (2007), Malta, Zypern (beide 2008) und die Slowakei (2009) beigetreten. Der Grundstein für die Europäische Währungsunion wurde 1992 im Vertrag von Maastricht gelegt. Dort wurden auch die strengen Konvergenzkriterien beschlossen, die alle Staaten erfüllen müssen, bevor sie der Währungsunion beitreten und schließlich den Euro einführen können:
- Geldwertstabilität;
- Solide Staatsfinanzen durch Abbau von Defizit und Schulden (Einhaltung der Höchstgrenzen von 3% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für das Haushaltsdefizit und 60% für den Anteil der Gesamtverschuldung am BIP);
- Stabilität des Wechselkurses zwischen Beitrittsstaat und dem Euro;
- Angleichung der langfristigen Zinssätze.
Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU immer noch beschränkt
Hierzu erklärt der Vorsitzende der der FDP Auslandsgruppe, Olaf Prüßmann: "Ich begrüße es, dass die neue tschechische EU-Präsidentschaft diesem Thema Priorität einräumt. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in einem anderen Land der EU zu arbeiten ist ein Grundrecht innerhalb der Gemeinschaft und vielen Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedsstaaten wird diese Recht aus falscher Angst immer noch verwehrt. Am 1. Januar haben weitere Länder die Beschränkungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien aufgehoben. Dänemark will im Mai alle Beschränkungen für Arbeitnehmer aus den zehn neuen Mitgliedstaaten aufheben. Deutschland hat wieder nichts getan und ist damit unter den Schlußlichtern in der EU. Wir müssen uns endlich von der Vorstellung trennen, Arbeitnehmer aus dem Ausland stellten eine Bedrohung dar, vielmehr sind mit Zuwanderung große Chancen verbunden. Die besten ausländischen Arbeitnehmer bekommt Deutschland mit dieser Politik sicherlich nicht. Die sind längst in Großbritannien, Schweden und Irland, in Ländern, die Ihren Arbeitsmarkt von Anfang an geöffnet haben und damit sehr gute Erfahrungen gemacht haben."
Hintergrund:
Während einer Übergangsfrist von bis zu sieben Jahren nach dem Beitritt von 10 Mitgliedstaaten zur EU am 1. Mai 2004 (Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei) und von 2 Mitgliedstaaten am 1. Januar 2007 (Bulgarien, Rumänien) kann die Freizügigkeit von Arbeitnehmern von, nach und zwischen diesen Mitgliedstaaten eingeschränkt werden.
Griechenland, Spanien, Ungarn und Portugal haben die Beschränkungen des Zugangs bulgarischer und rumänischer Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt zum 1.1.2009 aufgehoben. Die vier Länder schließen sich damit den zehn EU-Mitgliedstaaten an, die ihren Arbeitsmarkt bereits für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien geöffnet haben. In elf Mitgliedstaaten (darunter Deutschland und Österreich) bleiben die Beschränkungen bestehen. In Deutschland Belgien und Österreich bleiben auch die Beschränkungen gegenüber den anderen neuen Mitgliedsstaaten bestehen. Dänemark will ab 1.Mai die Beschränkungen für Arbeitnehmer aus allen Beitrittsländern abschaffen.
Weiterlesen unter:
http://www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=466&langId=de
Die Liberalisierung der Postdienste kommt nur langsam voran
"Ich bedauere, dass viele Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Liberalisierung zögern. Die heraufziehende Wirtschaftskrise wird diesen Prozess leider nicht beschleunigen, sondern den Verantwortlichen die Entschuldigung für versteckten Protektionismus liefern. Deutschland gehört zu den vier EU-Ländern, die ihren Postmarkt schon zum 1.1.2008 vollständig liberalisiert hatten und damit zu den Gewinnern. Deutsche Unternehmen sind bereit für den Wettbewerb und werden Vorreiter sein, wenn es darum geht, die sich langsam öffnenden Märkte der Nachbarn zu erobern. Dies ist auch eine Chance für wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in Deutschland."
Hintergrund:
Der jüngste Fortschrittsbericht der Kommission zeigt, dass zu Beginn diesen Jahres kein weiteres Land seinen Postmarkt vollständig geöffnet hat. Nach Großbritannien, Schweden und Finnland hatte Deutschland am 1. Januar 2008 seinen Postmarkt in den Wettbewerb überführt. Die vollständige Marktöffnung muss in den meisten Staaten zum Ende 2010 erreicht sein. In den meisten Ländern ist der Markt für adressierte Post weiterhin für die staatlichen Postbetreiber reserviert. Noch nicht erreicht ist auch die von der Postrichtlinie geforderte Stärkung der nationalen Regulierungsbehörden, etwa bei Maßnahmen gegen Markteintrittsschranken oder gegen überhöhte Tarife. Gleichzeitig seien andere Wettbewerbsschranken wie überzogene Vorschriften für die Lizenzvergabe oder Behinderungen des Zugangs zur Postinfrastruktur entstanden.
Weiterlesen unter:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/16&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLa
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Europa-Nachrichten - Ausgabe 1 vom 09.01.2009
Ratifizierung des Vertrags von Lissabon – Prinzip “ein Kommissar pro Land“ wird beibehalten
Zu diesem Ergebnis erklärt der Vorsitzende der der FDP Auslandsgruppe Europa, Olaf Prüßmann:
“Dieses Zugeständnis an Irland ist politisch notwendig um eine Ratifizierung des Vertrags von Lissabon zu ermöglichen. Vielen Regierungschefs ist dieser Kompromiss auch leicht gefallen, weil sie ihrem Land dadurch auch ein permanentes Mitglied in der Kommission sichern. Gleichzeitig sollten wir nicht den Zweck der bisher vorgesehenen Reduzierung der Anzahl der Kommissionsmitglieder aus den Augen verlieren. Dadurch sollte die Arbeit der Kommission gestrafft und die Zusammenarbeit der Kommissare effizienter gestaltet werden. Eine Verkleinerung der Kommission erleichtert auch eine Konzentration auf die wirklich notwendigen Gesetzgebungsvorschläge. Muss dagegen für jeden weiteren Kommissar ein eigener Zuständigkeitsbereich geschaffen werden, bewirkt dies das Gegenteil. Darüber hinaus sind EU-Kommissare nicht Vertreter ihres Landes, sondern sollten sich für die gemeinsamen Interessen einsetzen.
Nach der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags sollte daher geprüft werden, wie das Prinzip „ein Kommissar pro Mitgliedsstaat“ mit diesem Ziel in Einklang gebracht werden kann. Dies kann durch so genannte Juniorkommissare (die einem anderen Kommissar zugeordnet werden) oder Kommissare ohne Geschäftsbereich, die aber volles Stimmrecht haben, geschehen.“
Hintergrund:
Irland plant bis zum Oktober ein neues Referendum über den Vertrag von Lissabon abzuhalten, um die Ratifizierung des Vertrags bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission zu ermöglichen. Um einen positiven Ausgang des Referendums zu erleichtern, haben die Staats- und Regierungschefs sich darauf geeinigt, in Abweichung des Vertragsentwurfs ein Kommissionsmitglied pro Mitgliedsstaat beizubehalten.
EU verabschiedet Klimapaket
“Dieser Beschluss ist ein tragfähiger Kompromiss. Das bereits unter deutscher EU-Präsidentschaft proklamierte Ziel die CO2-Emissionen bis 2020 um 20% zu senken, wird mit konkreten Maßnahmen und Verpflichtungen unterlegt. Gleichzeitig wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gesichert. Langfristig wird die europäische Klimapolitik aber nur erfolgreich sein, wenn andere Weltregionen mitmachen. Entscheidend hierfür ist auch, welche konkreten Maßnahmen der neu gewählte amerikanische Präsident Obama umsetzt.“
Hintergrund:
Der Europäische Rat (ER) hat auf seiner Sitzung im Dezember das Klimapaket verabschiedet. Danach ist die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten bis 2020 ihre CO2 – Emissionen um 20% zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien auf 20% zu steigern, mit konkreten Maßnahmen unterlegt worden. Zu den strittigen Fragen der Neugestaltung des Emissionshandels nach 2013 wurde folgender Kompromiss erzielt: Für die produzierende Industrie wird die Einführung der Auktionierung schrittweise erfolgen, wonach der zu ersteigernde Anteil der Zertifikate von 13% 2013, über 70% in 2020, auf 100% erst in 2027 steigt. Für die im internationalen Wettbewerb stehende, produzierende Industrie wird ein Benchmarksystem eingeführt, nach dem Betriebe, die über die beste Technologie verfügen, ihre Zertifikate zu 100% kostenlos erhalten. Ebenso ist die stufenweise Einführung der Auktionierung für die Energie erzeugende Industrie vorgesehen, die stufenweise von 2013 an mit 30% beginnt und 2020 auf 100% zu ersteigernde Zertifikate ansteigt. Sonderentlastungen wurden für die osteuropäischen Staaten, insbesondere Polen vereinbart. Zudem einigte sich der ER auf eine umfangreiche Förderung der CO2 – Abscheidungs- und Einlagerungstechnologie (CCS).
Weiterlesen unter:
http://www.ue2008.fr/webdav/site/PFUE/shared/import/1211_Conseil_europeen/Europaeischer_Rat_12-12-2008_Schlussfolgerungen_DE.pdf
EU verabschiedet Konjunkturprogramm von insgesamt 1,5% des BIP
“Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten haben mit diesem Konjunkturpaket, das im wesentlichen nationale Maßnahmen zusammenfasst, versucht angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise Handlungsfähigkeit auf europäischer Ebene zu demonstrieren. Es ist wichtig, dass die EU zur Stabilisierung der Märkte und zur Vertrauensbildung mit einer Stimme spricht. Auf der anderen Seite sollten wir bedenken, dass die Möglichkeiten der EU effektive Maßnahmen einzuleiten, begrenzt sind, da der EU-Haushalt nur einen kleinen Teil der öffentlichen Haushalte in der EU ausmacht und mit einem mehrjährigen Finanzrahmen festgelegt wird. Die Möglichkeiten, Mittel schnell umzuschichten, sind begrenzt. Darüber hinaus sind auch auf nationaler Ebene die Optionen, öffentliche Mittel schnell und sinnvoll für konjunkturstabilisierende Maßnahmen auszugeben, begrenzt. Der Staat sollte in der gegenwärtigen nur das tun, was ohnehin sinnvoll ist, nämlich Mittel in die Bereiche Forschung, Bildung und Infrastruktur umschichten und den Bürgern durch Steuer- und Abgabensenkungen mehr des von ihnen erarbeiteten Geldes lassen.“
Hintergrund:
Der Europäische Rat hat auf seiner letzten Sitzung in 2008 ein europäisches Konjunkturprogramm von insgesamt ca. 1,5% des EU-BIP (ca. 200 Mrd. EUR) beschlossen, welches Maßnahmen der Mitgliedstaaten (170 Mrd. EUR) und der EU (30 Mrd. EUR) umfasst. Die EU-Maßnahmen bestehen insbesondere aus einer Ausweitung der Kreditvergabe durch die Europäische Investitionsbank, vor allem zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen, sowie für erneuerbare Energien und für saubere Verkehrmittel, darunter auch Kredite an die Automobilindustrie. Daneben sollen schnell zusätzliche Maßnahmen zur Forderung von Beschäftigung aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden sowie Mittel aus dem “Globalisierungsanpassungsfonds“ beschäftigungswirksam umgeleitet werden:
EU-Kommission lockert Beihilferegeln
“Die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise birgt die Gefahr in sich, dass bewährte Beihilferegeln über Bord geworfen werden. Aus liberaler Sicht ist dies bedenklich, denn alle Subventionen müssen vom Steuerzahler bezahlt oder zulasten zukünftiger Generationen finanziert werden. Ein Subventionswettlauf innerhalb der EU bringt am Ende keinem Land etwas, sondern höhere Schulden. Staatliche Eingriffe müssen daher darauf konzentriert werden die Kreditversorgung der Wirtschaft wieder vollkommen herzustellen. Die Beihilfenpolitik der EU ist eine Erfolgsgeschichte und sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Eine strenge Kontrolle staatlicher Beihilfen entspricht urliberalen wirtschaftspolitischen Vorstellungen. Die jetzt beschlossene befristete Lockerung der EU-Beihilferegeln muss Ende 2010 auslaufen.“
Hintergrund:
Wie schon zuvor für Banken, hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum bei der Gewährung von staatlichen Finanzhilfen eingeräumt. Mit der Entscheidung vom 17.12. lockert die Kommission die Beihilferegeln. In vielen Fallen können die EU-Länder strauchelnde Unternehmen nun ohne Einzelfallgenehmigung durch die Kommission finanziell unterstützen. Die Staats- und Regierungschefs hatten zuvor auf dem EU-Gipfel beschlossen, dass Subventionen bis zu einer Höhe von € 500.000 (bisher € 200.000) nicht genehmigt werden müssen. Die Lockerung der EU-Beihilfekontrolle ist zunächst bis Ende 2010 befristet und wird mit der aktuellen Kreditklemme begründet, die dazu führt, dass selbst gesunde Unternehmen Probleme haben, Kredite aufzunehmen.
EU-Haushalt 2009 verabschiedet
“Ich begrüße den moderaten Anstieg des EU-Haushalts 2009. Die Schwerpunkte liegen auf den Bereichen nachhaltiges Wachstum und natürliche Ressourcen. Dies ist aber alter Wein in neuen Schläuchen, denn dahinter verbergen sich aber die traditionellen Ausgabenblocke, wie Regionalpolitik und Landwirtschaft. Die Forschungsförderung wird um 11%, Innovationsmaßnahmen um 22% aufgestockt. Damit sollen in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit sowie umweltverträgliche Herstellungsmethoden gefördert werden. Trotzdem bleibt es dabei, dass die EU nahezu 80% ihres Haushalts für Regional- und Agrarpolitik ausgibt. Ich zweifele daran, dass wir mit dieser Ausgabenstruktur die Menschen davon überzeugen können, dass die EU ihre Zukunft gestaltet.“
Hintergrund:
Das Europäische Parlament hat kurz vor Weihnachten den EU-Haushalt 2009 verabschiedet. Mit einem Ausgabevolumen von rund 116 Mrd. EUR liegt das Budget 1 Mrd. EUR über den Ausgaben des Jahres 2008 und bleibt unter der in der mehrjährigen Finanzplanung vorgesehenen Obergrenze. 700 Mio. EUR bisher ungenutzter Mittel für die ländliche Entwicklung sollen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Der Haushalt gliedert sich in folgende Posten:
- Nachhaltiges Wachstum (z.B. Regionalförderung, Bildung, Forschung): rund 45,99 Mrd. EUR
- Natürliche Ressourcen (z.B. Landwirtschaft, Umwelt): rund 52,56 Mrd. EUR
- Unionsbürgerschaft, Justiz- und Inneres: rund 1,3 Mrd. EUR
- Die EU als globaler Partner (z.B. Entwicklungshilfe, Außenbeziehungen): rund 8,32 Mrd. EUR
- Verwaltungsausgaben: 7,70 Mrd. EUR
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